AGB
Allgemeine
Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Bürobedarf Weinmann
Stand 01.01.2007
1.
Allgemeines
Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote Firma Bürobedarf Weinmann
erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens
mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bestimmungen
als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers,
insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit ausdrücklich
widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen
nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2.
Lieferungen und Leistungen
2.1.
Die Angebote der Firma Bürobedarf Weinmann sind freibleibend und
unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung
durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung der Firma Bürobedarf Weinmann, spätestens
jedoch durch Abnahme der Lieferung/Leistung durch den Kunden zustande.
Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden.
2.2. Die Firma Bürobedarf Weinmann ist berechtigt, von Verträgen
zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, daß
der Kunde nicht kreditwürdig ist.
2.3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich
der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.
2.4. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung
bleibt der Firma Bürobedarf Weinmann ausdrücklich vorbehalten.
2.5. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt
zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde,
soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung
getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter
Ware aus Gründen, die nicht von der Firma Bürobedarf Weinmann
zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und
Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.6. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen
Firma Bürobedarf Weinmann vereinbart und versteht sich unverbindlich
und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener
Umstände und Hindernisse, unabhängig davon ob diese bei Bürobedarf
Weinmann oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt,
staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen,
Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete
verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern
den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während
eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird
auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die
Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte die Firma Bürobedarf
Weinmann mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten,
kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist unter Ausschluß
weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch
des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist in jedem Fall
ausgeschlossen. Die Firma Bürobedarf Weinmann behält sich
das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines
der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger
als 6 Wochen andauert und dies nicht von der Firma TSC-Systems zu vertreten
ist.
Versand-
und Zahlungsart
Wir versenden per DPD
3.
Prüfung und Gefahrenübergang
3.1.
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit
und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt
eine schriftliche Rüge innerhalb von 8 Tagen, so gilt die Ware
als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei
denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung
nicht erkennbar war.
3.2. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des
Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt, berechtigen den Kunden
nicht zu einer Verweigerung der Annahme.
3.3. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den
Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von
der Firma Bürobedarf Weinmann benannt sind, auf den Kunden über.
Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Soweit
sich der Versand ohne Verschulden von der Firma Bürobedarf Weinmann
verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung
der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wird die Ware vom
Käufer abgeholt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung
auf den Käufer über. Die Bestimmungen aus 3.3 gelten auch
bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher
Serviceleistung an den Kunden.
4.
Eigentumsvorbehalt
4.1.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma Bürobedarf
Weinmann aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig
zustehen, werden der Firma Bürobedarf Weinmann vom Käufer
die folgenden Sicherheiten gewährt, die die Firma Bürobedarf
Weinmann auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird,
soweit ihr Wert den Wert der Forderungen nachhhaltig um mehr als 20
% übersteigt.
4.2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Firma Bürobedarf Weinmann (Vorbehaltsware).
4.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung, usw.) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Käufer bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen
ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Mit der Einziehungsermächtigung
ist keinesfalls eine Ermächtigung nach § 185 Abs. 1 BGB verbunden,
insbesondere nicht die Einwilligung zur Verfügung über die
Forderung im Wege anderweitiger Abtretung. Eine Abtretung ist grundsätzlich
unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege
des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoringerlös
den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift
des Factoringerlöses wird unsere Forderung sofort fällig.
Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der
Käufer seinen Zahlungspflichten gegenüber der Firma Bürobedarf
Weinmann nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer
auf das Eigentum der Firma Bürobedarf Weinmann hinweisen und diese
unverzüglich benachrichtigen.
4.5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt
er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht,
ist die Firma Bürobedarf Weinmann berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche
des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme erfolgt
grundsätzlich zum tagesaktuellen Preis, maximal jedoch in Höhe
der ursprünglichen Kaufrechnung. In der Zurücknahme sowie
in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt
vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
5.
Zahlung
5.1.
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme-Bar,
Nachnahme-Verrechnungsscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht
anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei,
d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem
Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5.2. Die Firma Bürobedarf Weinmann ist berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmungen des Käufers, im Wege des Kontokorrent Zahlungen mit
dessen älteren Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
5.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den
Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
5.4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über
dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger
anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Firma Bürobedarf
Weinmann ist zulässig.
5.5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer mit
der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät,
sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht
einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet
sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere
u.a. Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleiches oder Insolvenz.
In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten
auszuführen.
5.6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
6.
Gewährleistung
6.1.
Die Firma Bürobedarf Weinmann gewährleistet, daß die
Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch
das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die
Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.
Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es
nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Produkte
unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
6.2. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt ab dem 01.01.2002
2 Jahre und beginnt mit Gefahrübergang. Bis dahin wird weiterhin
die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten gewährt,
es sei denn, es wird eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.
Beide Fristen sind Verjährungsfristen und gelten auch für
den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
6.3. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, d.h.
ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens aber innerhalb von
8 Tagen vom Käufer schriftlich gerügt werden. Für versteckte
Fehler gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln
besteht die Wahl zwischen Reparaturleistung, Ersatzlieferung, Minderung
oder Gutschrift, letzteres aber nur zum tagesaktuellen marktüblichen
Preis. Jedoch kann der Käufer erst nach 2-maligem Fehlschlag der
Reparaturleistung Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
7.
Haftung und weitergehende Gewährleistung
7.1.
Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen
- ausgeschlossen. Die Firma Bürobedarf Weinmann haftet deshalb
nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Ausschluß
gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei
Vertragsschluß, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung
gem. § 823 BGB.
7.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
7.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht
für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder
wegen anfänglichem Unvermögen oder von uns zu vertretender
Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.
Anwendbares Recht
8.1.
Der Kunde ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
8.2. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen der Firma Bürobedarf Weinmann und dem Käufer gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auf die vertraglichen Beziehungen
zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich deutsches Recht
anzuwenden. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB oder juristische
Person des öffentlichen Rechts ist, findet das Fernabsatzgesetz
(FernAbsG) als reines Verbraucherschutzgesetz keine Anwendung. Tirschenreuth
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Weiterhin ist Tirschenreuth Erfüllungsort sowie Übergabeort
im Sinne der Verpackungsordnung.
8.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten,
so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem
Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung
zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
8.4. Die Auftragsabwicklung innerhalb der Firma Bürobedarf Weinmann
erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt
hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Firma
Bürobedarf Weinmann im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen
und zur Auftrags-abwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit
einver-standen, daß die Firma Bürobedarf Weinmanndie aus
der Geschäfts-beziehung mit ihm enthaltenen Daten im Sinne des
Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke der Firma Bürobedarf
Weinmann verwendet.